Fördermittel für den Einbruchschutz
Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.
Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit", welches für barriereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit gedacht ist.
Wir sind Ihre Experten in Detmold für die Umsetzung von allen Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz, Alarmanlagen und Präventivmaßnahmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627 oder besser
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen - Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig
- Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
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